Helfen Sie mit

„In dem Maße, in den man Freude spendet, empfängt man Freude“

Ladislaus Boros

Ein jeder Beitrag ist eine Hilfe

Spenden oder zustiften

Durch eine finanzielle Unterstützung tragen Sie nachhaltig und wertvoll zu den Projekten der Stiftung St.-Josephs-Kapelle bei. Jeder Betrag ist willkommen und hilft. Sie können dabei selbst entscheiden, ob Ihre Zuwendung als Spende oder Stiftung erfolgt:

Für mehr Informationen, wie Sie direkt Ihre Spende beantragen können, laden Sie einfach den Info-Flyer des Förderkreises als PDF herunter​​.

Sie möchten spenden

Sie können der Stiftung St. Josephs-Kapelle eine einmalige oder regelmäßige Spende zukommen lassen. Dabei haben Sie die Wahl, ob Sie Ihre Spende als „zweckungebundene Spende" allgemein für die gemeinnützigen Zwecke der Stiftung einsetzen möchten oder als „zweckgebundene Spende" einem speziellen Förderschwerpunkt oder Projekt zukommen lassen wollen, das Ihnen besonders am Herzen liegt. Bitte geben Sie bei einer zweckgebundenen Spende im Verwendungszweck das genaue Projekt an, beispielsweise ""Elektrik/ Beleuchtung".

Sie möchten als Unternehmen spenden

Sucht Ihre Firma ein Spendenziel oder möchte unsere Arbeit unterstützen und dies eventuell mit Mitarbeit und Pressearbeit verknüpfen? Wie wäre es, wenn Sie anstelle von Jubiläums- oder Weihnachtsgeschenken an Ihre Kunden eine unserer Jaques Tilly Motivkarten mit dem Logo der Stiftung St. Josephs-Kapelle senden? Alternativ können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ein konkretes Projekt der Stiftung St. Josephs-Kapelle Spenden sammeln. Wir sind sicher, dass wir ein Projekt finden, das Ihnen besonders am Herzen liegt. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir die weiteren Details persönlich besprechen können.

Steuerliches, wenn Sie Geld spenden möchten

Eine Spende ist eine freiwillige und unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation, wie zum Beispiel eine Stiftung, die diese Mittel zeitnah für ihre satzungsgemäßen Zwecke einsetzen muss. Laut § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke gemäß §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden. Spenden, die diesen Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, dürfen in den folgenden Jahren im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abgezogen werden.

Steuerliches, wenn Sie zustiften möchten

Gemäß § 10b Abs. 1a Satz 1 EStG können Zustiftungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit besteht zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug. Bei zusammen veranlagten Ehegatten erhöht sich der Betrag auf 2 Millionen Euro. Sollten die Beträge innerhalb des 10-Jahreszeitraums nicht vollständig abgezogen werden können, gehen sie danach in den allgemeinen, unbefristeten Spendenvortrag über.

Spendenquittung

Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus. Bitte geben Sie bei einer Online-Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen die Quittung zusenden können. Bei einer Überweisung bitten wir Sie, Ihre Daten im Verwendungszweck anzugeben. Hinweis: Für Spenden bis zu 200,00 Euro reicht auch eine Kopie des Überweisungsträgers als Nachweis für das Finanzamt aus.

Zeit spenden

Die Stiftung St. Josephs-Kapelle kann ihre vielfältigen Aufgaben umso besser bewältigen, je mehr Menschen sich beteiligen und ihre einzigartigen Talente einbringen.

Das kann alles Mögliche sein: Zeit, spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse, Organisationstalent, Spendensammler:in, oder einfach Ideengeber:in.

Wir freuen uns auf Ihr Engagement!

Wir sind für Sie da

Wenn Sie gern helfen möchten, und vielleicht noch nicht genau wissen, wie?
Sie haben eine konkrete Frage zu einer Spendenabsicht?
Wir sind für Sie da.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Anschrift

Stiftung St.-Josephs-Kapelle des ehemaligen Theresienhospitals
Stiftsplatz 7
40213 Düsseldorf

Mail: info@josephskapelle-duesseldorf.de
Telefon: 0049-211-300 49 90

Jetzt Spenden

Ob Spende oder Zustiftung: jeder noch so kleine Beitrag zählt.

Spendenkonten:
Stiftung St. Josephs-Kapelle
Stadtsparkasse Düsseldorf
DE36 3005 0110 1006 2446 83

Stiftung St. Josephs-Kapelle
Pax-Bank Köln
DE97 3706 0193 0035 5540 17

Zeitspender:in werden

Wir freuen uns über jede und jeden der/die unsere Arbeit mit ihrer /seiner Zeit unterstützen möchte.